Ja, wenn du ein Social-Media-Profil für dein Unternehmen nutzt, brauchst du dort ein Impressum. Laut WKO gelten ECG, UGB, GewO und Mediengesetz für jede Form elektronischer Inhalte, also auch für Facebook, Instagram, XING und Apps. Auf Facebook gibt es dafür eine eigene Rubrik. Auf Instagram oder TikTok reicht laut WKO NÖ ein eindeutig bezeichneter Link wie "Impressum", der mit maximal zwei Klicks erreichbar ist. Diese Seite ist eine Übersicht und keine Rechtsberatung.
Impressum auf Social Media: Was Österreichs Recht verlangt (Stand Oktober 2026)
Was das Gesetz verlangt
- § 3 Z 1 und Z 2 ECG
- Diensteanbieter ist jede natürliche oder juristische Person, die einen Dienst der Informationsgesellschaft bereitstellt, also einen in der Regel gegen Entgelt elektronisch im Fernabsatz auf individuellen Abruf bereitgestellten Dienst; dazu zählen auch Werbung und Informationsangebote.
- § 5 Abs. 1 ECG
- Die Pflichtangaben müssen den Nutzern ständig leicht und unmittelbar zugänglich zur Verfügung gestellt werden. Die WKO wendet die Bestimmungen ausdrücklich auch auf soziale Medien wie XING, Facebook und X (Twitter) sowie auf Apps an.
- § 25 Abs. 1 MedienG
- Bei Websites sind die Offenlegungsangaben ständig leicht und unmittelbar auffindbar zur Verfügung zu stellen. Laut WKO gelten die Impressums- und Offenlegungsbestimmungen für jede Form elektronischer Inhalte, also auch für soziale Medien.
- WKO NÖ – E-Commerce Rechtsfrage #20
- Laut WKO NÖ bietet Facebook für Unternehmensseiten eine eigene Rubrik für das Impressum. Bei Instagram, TikTok und ähnlichen Plattformen ohne eigene Rubrik ist das Impressum über einen eindeutig bezeichneten Link (z. B. "Impressum") bereitzustellen, der mit maximal zwei Klicks erreichbar ist.
Checkliste
| Angabe | Rechtsgrundlage |
|---|---|
| Dieselben Pflichtangaben wie auf der Website je nach Rechtsform (Siehe Rechtsform-Themen; laut WKO gelten die Bestimmungen für jede Form elektronischer Inhalte.) | § 5 Abs. 1 ECG; § 14 UGB bzw. § 63 GewO; § 25 MedienG |
| Eindeutig bezeichneter Link oder Rubrik "Impressum" im Profil (Laut WKO NÖ z. B. "Impressum" oder "Anbieterkennzeichnung".) | § 5 Abs. 1 ECG ("leicht und unmittelbar zugänglich") |
| Erreichbarkeit mit maximal zwei Klicks (Empfehlung/Auslegung der WKO NÖ, keine ausdrückliche Gesetzesregel.) | WKO NÖ, E-Commerce Rechtsfrage #20 |
| Impressum-Seite, auf die verlinkt wird, ist erreichbar und aktuell | § 5 Abs. 1 ECG ("ständig") |
Wer ist ausgenommen
- Das ECG gilt für Diensteanbieter (§ 3 Z 2 ECG). Die WKO NÖ bezieht die Pflicht auf Social-Media-Auftritte von Unternehmen; eine ausdrückliche Aussage zu rein privaten Profilen enthält die Quelle nicht. UNGEPRÜFT: genaue Abgrenzung bei gemischt privat/beruflich genutzten Profilen – Anwalt klären.
- Zu LinkedIn wurde keine plattformspezifische Aussage in offiziellen österreichischen Quellen gefunden; es gelten die allgemeinen Regeln (Link, eindeutig bezeichnet, leicht erreichbar).
Typische Fehler
- Dein Instagram-Profil hat keinen Link auf ein Impressum.
- Der Link in der Bio heißt nur "Website" oder "Kontakt" statt eindeutig "Impressum".
- Das Impressum ist erst nach mehr als zwei Klicks erreichbar, z. B. über ein Linktree mit Unterseiten.
- Die Impressum-Rubrik auf deiner Facebook-Unternehmensseite ist leer oder veraltet.
- Der verlinkte Impressum-Link führt ins Leere, weil du die Website umgebaut hast.
- Auf Social Media fehlt die Offenlegung nach Mediengesetz, obwohl du dort meinungsbildende Inhalte postest.
- Nach einer Änderung der Rechtsform hast du die Website aktualisiert, die Social-Media-Profile aber nicht.
Häufige Fragen
Reicht es, im Instagram-Profil auf meine Website zu verlinken?
Laut WKO NÖ ja, wenn der Link eindeutig bezeichnet ist, etwa mit "Impressum", und das Impressum mit maximal zwei Klicks erreichbar ist. Ein Link, der nur "Website" heißt und auf deine Startseite führt, erfüllt das nicht klar. § 5 ECG verlangt, dass die Angaben ständig leicht und unmittelbar zugänglich sind.
Wo trage ich das Impressum auf Facebook ein?
Laut WKO NÖ bietet Facebook für Unternehmensseiten eine eigene Rubrik, in der du das Impressum hinterlegen kannst. Dort trägst du dieselben Pflichtangaben ein wie auf deiner Website, je nach Rechtsform. Alternativ kannst du dort auf das Impressum deiner Website verlinken. Achte darauf, dass die Angaben aktuell bleiben, wenn sich etwas ändert.
Brauche ich auch auf LinkedIn ein Impressum?
In offiziellen österreichischen Quellen haben wir keine eigene Regel für LinkedIn gefunden. Die WKO sagt aber allgemein, dass die Impressumsbestimmungen für jede Form elektronischer Inhalte gelten, auch für soziale Medien. Für eine Unternehmensseite auf LinkedIn gilt daher dasselbe Prinzip: ein eindeutig bezeichneter Link zum Impressum, der leicht erreichbar ist.
Gilt das auch für mein privates Profil?
Das ECG gilt für Diensteanbieter, also wenn du einen Dienst im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit anbietest. Die WKO bezieht die Pflicht auf Social-Media-Auftritte von Unternehmen. Ein rein privates Profil ist davon grundsätzlich nicht erfasst. Wenn du ein Profil privat und beruflich mischst, lass die Abgrenzung im Einzelfall prüfen.
Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die geltenden Gesetze und die Auskunft deiner Kammer bzw. deiner Rechtsberatung.
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- RIS – § 3 ECG (abgerufen am 3. Oktober 2026)
- RIS – § 5 ECG (abgerufen am 3. Oktober 2026)
- RIS – § 25 MedienG (abgerufen am 3. Oktober 2026)
- WKO NÖ – E-Commerce Rechtsfrage #20: Rechtssicherer Social Media Auftritt (Stand 14.01.2026) (abgerufen am 3. Oktober 2026)
- WKO – Informationspflichten nach dem E-Commerce-Gesetz (ECG) (abgerufen am 3. Oktober 2026)
- WKO – Broschüre (PDF, Stand August 2025), GmbH: Geltung für soziale Medien und Apps (abgerufen am 3. Oktober 2026)
Zuletzt geprüft am 3. Oktober 2026.