Website für Kosmetiker · Stand Oktober 2026

Website für Kosmetiker: Was drauf muss, was es kostet

Entwurf. Diese Seite ist noch nicht redaktionell geprüft.

Du führst ein Kosmetikstudio in der Steiermark, allein oder mit ein, zwei Mitarbeiterinnen. Neue Kund:innen finden dich über Instagram, Empfehlungen und Google. Auf deiner Website wollen sie verstehen, was eine Behandlung bringt, wie lange sie dauert und was sie kostet. Dann wollen sie gleich einen Termin buchen oder einen Gutschein verschenken. Der häufigste Fehler: Die Behandlungen stehen nur als Fachbegriffe in einer Preisliste, oft als Foto. Niemand weiß, ob „Microneedling“ oder „Hydrafacial“ zur eigenen Haut passt. Also wird nicht gebucht, sondern weitergescrollt. Dazu kommen rechtliche Punkte. Kosmetik ist laut Gewerbeordnung ein reglementiertes Gewerbe. Ins Impressum gehören Berufsbezeichnung, Landesinnung, der Hinweis auf die Gewerbeordnung und deine Gewerbebehörde. Verkaufst du Produkte oder Gutscheine online, betrifft dich auch das Barrierefreiheitsgesetz, zumindest auf dem Papier. Hier findest du, was deine Seite braucht.

Diese Seiten braucht eine Kosmetiker-Website

Startseite

  • Öffnungszeiten
  • Telefon als Klick-Link
  • Button „Termin buchen“
  • Adresse mit Anfahrt
  • Echte Fotos vom Studio

Behandlungen & Preise

  • Preisliste als Text
  • Dauer pro Behandlung
  • Kurze Beschreibung, für wen die Behandlung passt
  • Hinweise vor und nach der Behandlung

Online-Termin

  • Buchung nach Behandlung
  • Bestätigung per E-Mail
  • Storno-Regel

Gutscheine & Produkte

  • Gutschein online kaufen
  • Produkte mit Preis und Abholung oder Versand
  • Gültigkeit der Gutscheine

Galerie

  • Eigene Ergebnisse statt Stockfotos
  • Einwilligung der gezeigten Kund:innen

Impressum & Datenschutz

  • Pflichtangaben nach § 5 ECG
  • Berufsbezeichnung und Landesinnung
  • Datenschutzerklärung inkl. Buchungstool und Shop

So sieht eine Kosmetiker-Website in echt aus

Beispiel-Website (Demo)

Klick dich durch Hautsache Kosmetik, eine Demo-Website für einen erfundenen Betrieb mit allem, was oben steht.

  • Online-Terminbuchung
  • Haut-Finder
  • Gutschein mit Live-Vorschau

Demo ansehen

Pflichtangaben für Kosmetiker

„Kosmetik (Schönheitspflege) – § 94 Z 42 GewO 1994“ ist ein reglementiertes Gewerbe. Zuständig in der Wirtschaftskammer: Landesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure der WKO Steiermark (Sparte Gewerbe und Handwerk). Zusätzlich zu den allgemeinen Impressum-Angaben gehören auf deine Website:

  • Kammerzugehörigkeit: Mitglied der Wirtschaftskammer Steiermark, Landesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure
  • Berufsbezeichnung: Kosmetiker bzw. Kosmetikerin, verliehen in Österreich
  • Hinweis auf berufsrechtliche Vorschriften: Gewerbeordnung 1994 (GewO), abrufbar unter www.ris.bka.gv.at
  • Aufsichtsbehörde: örtlich zuständige Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat)
  • Bei Online-Shop: UID-Nummer angeben, falls vorhanden
  • Dieselben Angaben vollständig auch auf Instagram, Facebook & Co.

Was sonst noch ins Impressum muss, hängt von deiner Rechtsform ab: Impressum für Einzelunternehmen (EPU) und e.U., Impressum für die GmbH, Impressum auf Facebook, Instagram, LinkedIn und Co., Offenlegung nach § 25 MedienG und Impressum nach § 24 MedienG.

Online-Terminbuchung, Gutscheine online verkaufen, Online-Shop: Gilt das Barrierefreiheitsgesetz?

Online-Terminbuchung, Gutschein-Verkauf und ein Webshop für Pflegeprodukte an Privatkund:innen sind laut WKO Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, die das Barrierefreiheitsgesetz seit 28. Juni 2025 erfasst. Als Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme bist du ausgenommen; laut WKO müssen solche Webshop-Betreiber ihren Online-Shop nicht barrierefrei gestalten. Liegst du über diesen Grenzen, betrifft das alle Teile der Seite, die dem Verkauf dienen, inklusive Navigation zu Shop und Terminbuchung.

Mehr zum Barrierefreiheitsgesetz für kleine Betriebe

Typische Fehler auf Kosmetiker-Websites

  • Die Preisliste ist ein Foto oder PDF. Am Handy ist sie kaum lesbar.
  • Behandlungen stehen nur als Fachbegriff da, ohne Dauer und ohne Erklärung, für wen sie passen.
  • Du zeigst Vorher-nachher-Fotos ohne dokumentierte Einwilligung der Kundin.
  • Gutscheine gibt es nur im Studio, nicht online.
  • Der Online-Shop hat keine klaren Infos zu Versand, Abholung und Rückgabe.
  • Bearbeitete oder KI-generierte Bilder wirken wie echte Ergebnisse.
  • Im Impressum fehlen Berufsbezeichnung, Landesinnung und der Hinweis auf die Gewerbeordnung.

Förderung

  • Landesinnung Fußpflege, Kosmetik und Massage der WKO Steiermark: 1/3 der förderbaren Kosten, max. 1.000 Euro je Betrieb.. Details und Bedingungen

So macht's Weblux

Für ein Kosmetikstudio passt meist das Paket Kundenmagnet: €490 Setup und €49 pro Monat, netto, zzgl. USt. Das ist der Auftritt plus Online-Terminbuchung oder Blog. Willst du Terminbuchung und Blog, nimm die Kundenmaschine um €590 Setup und €59 pro Monat, netto, zzgl. USt. Weblux arbeitet nur für Unternehmen. Der erste Entwurf steht nach wenigen Minuten. Live bist du in unter 7 Tagen. Monatlich kündbar.

Preise netto, zzgl. USt. Ich arbeite ausschließlich für Unternehmen.

Häufige Fragen

Ist Kosmetik ein freies Gewerbe?

Nein. „Kosmetik (Schönheitspflege)“ steht in § 94 Z 42 der Gewerbeordnung und ist ein reglementiertes Gewerbe. Für den Gewerbeschein brauchst du einen Befähigungsnachweis. Zuständig für deine Interessen ist in der Steiermark die Landesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure in der WKO. Dort bekommst du auch Auskunft, welche Ausbildungen anerkannt werden.

Muss mein Online-Shop für Pflegeprodukte barrierefrei sein?

Als Kleinstunternehmen meist nicht. Ein Webshop für Verbraucher fällt zwar seit 28. Juni 2025 unter das Barrierefreiheitsgesetz. Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme sind bei Dienstleistungen aber ausgenommen. Die WKO schreibt dazu ausdrücklich, dass Webshop-Betreiber, die Kleinstunternehmen sind, ihren Online-Shop nicht barrierefrei gestalten müssen.

Brauche ich als Kosmetikerin ein Impressum auf Instagram?

Ja. Laut WKO gelten die Informationspflichten des E-Commerce-Gesetzes für jede Form von elektronischen Inhalten, auch für soziale Medien. Die Angaben müssen auf jedem Profil vollständig sein, mit dem du für dein Studio wirbst. Dazu gehören neben Name, Anschrift und Kontakt auch Kammerzugehörigkeit, Berufsbezeichnung, Hinweis auf die Gewerbeordnung und Aufsichtsbehörde.

Was muss ins Impressum meiner Kosmetik-Homepage?

Zusätzlich zu Name, Anschrift, Kontakt und gegebenenfalls UID-Nummer verlangt § 5 ECG: die Kammer, der du angehörst, deine Berufsbezeichnung samt Staat der Verleihung, einen Hinweis auf die Gewerbeordnung und wo man sie findet, etwa ris.bka.gv.at, und die Aufsichtsbehörde. Das ist laut WKO die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft bzw. der Magistrat.

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