Das Barrierefreiheitsgesetz betrifft dich nur, wenn Verbraucher über deine Website einen Vertrag abschließen können – etwa im Webshop oder per Online-Buchung. Als Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. Euro Umsatz oder Bilanzsumme bist du bei Dienstleistungen ausgenommen (§ 6 Abs 1 BaFG). Das Gesetz gilt seit 28. Juni 2025. Reine Infoseiten und reine B2B-Websites sind laut WKO nicht erfasst. Kontrolliert wird es vom Sozialministeriumservice.
Barrierefreiheitsgesetz: Was für deine Website gilt (Stand Oktober 2026)
Was das Gesetz verlangt
- § 2 Abs 2 Z 6 BaFG
- Das BaFG gilt unter anderem für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, die für Verbraucher nach dem 28. Juni 2025 erbracht werden.
- § 3 Z 27 BaFG
- Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr sind Ferndienstleistungen, die elektronisch und auf individuelle Anfrage eines Verbrauchers im Hinblick auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags über Websites und mobile Dienste erbracht werden.
- § 3 Z 19 BaFG
- Kleinstunternehmen ist ein Unternehmen, das weniger als zehn Personen beschäftigt und entweder einen Jahresumsatz von höchstens 2 Mio. Euro erzielt oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. Euro hat.
- § 6 Abs 1 BaFG
- Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen, sind von den Barrierefreiheitsanforderungen nach § 4 Abs 3 und allen damit zusammenhängenden Verpflichtungen ausgenommen. Für Kleinstunternehmen, die Produkte herstellen, importieren oder damit handeln, gilt diese Ausnahme laut WKO nicht.
- § 14 Abs 1 und 2 BaFG iVm Anlage 3
- Dienstleistungserbringer dürfen Dienstleistungen nur anbieten, wenn diese den Barrierefreiheitsanforderungen nach § 4 Abs 3 entsprechen. Zudem müssen die Erbringer die Informationen nach Anlage 3 (u. a. Beschreibung, wie die Dienstleistung die Anforderungen erfüllt) in den AGB oder einem ähnlichen Dokument bereitstellen, auch in barrierefreier Form.
- § 21 BaFG
- Zuständige Behörde ist, sofern nichts anderes bestimmt ist, das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Sozialministeriumservice). Die zentrale Marktüberwachung ist laut Sozialministerium bei der Landesstelle Oberösterreich eingerichtet.
- § 36 BaFG
- Verstöße sind Verwaltungsübertretungen mit Geldstrafen bis 80.000, 40.000 bzw. 16.000 Euro je nach Tatbestand; für KMU gelten niedrigere Höchstbeträge (50.000, 25.000 bzw. 10.000 Euro). Berücksichtigt werden u. a. Umfang des Verstoßes, Zahl der Betroffenen und Wiederholung.
- WKO-FAQ zum BaFG im E-Commerce (Auslegung, Stand 01.02.2026)
- Laut WKO gilt das BaFG nicht für reine Infoseiten ohne Webshop, Bestell- oder Buchungsmöglichkeit und nicht für ausschließlich an Unternehmen gerichtete Websites (B2B). Ob ein bloßes Kontaktformular eine Website in den Anwendungsbereich bringt, ist laut WKO strittig. Online-Terminbuchungstools für Verbraucher sind laut WKO erfasst. Als Vermutungsnorm nennt die WKO EN 301 549 (verweist auf WCAG 2.1).
Checkliste
| Angabe | Rechtsgrundlage |
|---|---|
| Anwendbarkeit klären: B2C-Vertragsabschluss online (Shop, Buchung, Bestellung) ja/nein (Reine Infoseite ohne Bestell-/Buchungsmöglichkeit: laut WKO nicht erfasst. Kontaktformular: strittig.) | § 2 Abs 2 Z 6, § 3 Z 27 BaFG |
| Kleinstunternehmen-Ausnahme dokumentieren (< 10 Beschäftigte und Umsatz oder Bilanzsumme ≤ 2 Mio. Euro) (Gilt nur für Dienstleistungen, nicht für Produkte. Schwelle bezieht sich laut WKO auf das ganze Unternehmen.) | § 3 Z 19, § 6 Abs 1 BaFG |
| Falls erfasst: Informationen nach Anlage 3 (Barrierefreiheitsinformation) auf der Website (In AGB oder ähnlichem Dokument; WKO empfiehlt eigenen, gut auffindbaren Link.) | § 14 Abs 2 BaFG iVm Anlage 3 |
| Falls erfasst: Website und Shop/Buchung barrierefrei nach EN 301 549 / WCAG 2.1 AA (Automatisch prüfbar u. a.: Alt-Texte bei Bildern, Formular-Labels, Farbkontrast, Tastaturbedienbarkeit, lang-Attribut, Überschriftenstruktur.) | § 4 Abs 3, § 14 Abs 1 BaFG |
| Bilder haben aussagekräftige Alt-Texte (Gute Praxis auch für ausgenommene Unternehmen.) | § 4 Abs 3 BaFG (über EN 301 549) |
| Formularfelder haben sichtbare, verknüpfte Labels (Betrifft besonders Kontakt-, Buchungs- und Checkout-Formulare.) | § 4 Abs 3 BaFG (über EN 301 549) |
| Ausreichender Farbkontrast für Text (WCAG 2.1: 4,5:1 für normalen Text) (UNGEPRÜFT: konkreter WCAG-Wert nicht aus BaFG selbst, sondern aus der Norm; Normtext nicht abgerufen.) | § 4 Abs 3 BaFG (über EN 301 549) |
Wer ist ausgenommen
- Kleinstunternehmen (< 10 Beschäftigte und Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme ≤ 2 Mio. Euro), soweit sie Dienstleistungen anbieten oder erbringen (§ 6 Abs 1 BaFG)
- Websites, die sich ausschließlich an Unternehmen richten (B2B) – laut WKO-FAQ, abgeleitet aus dem Verbraucherbezug in § 2 Abs 2 und § 3 Z 27 BaFG
- Reine Informationswebsites ohne Webshop, Bestell- oder Buchungsmöglichkeit – laut WKO-FAQ
Typische Fehler
- Du gehst davon aus, dass das BaFG für jede Website gilt – dabei ist eine reine Infoseite laut WKO nicht erfasst.
- Du hast weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. Euro Umsatz, weißt aber nicht, dass du für Dienstleistungen ausgenommen bist.
- Du verkaufst Produkte im Webshop und verlässt dich auf die Kleinstunternehmen-Ausnahme – die gilt laut WKO nur für Dienstleistungen.
- Dein Online-Buchungstool für Privatkunden ist nicht barrierefrei, obwohl dein Unternehmen über der Kleinstunternehmen-Schwelle liegt.
- Du versteckst die Barrierefreiheitsinformation in einem PDF, das selbst nicht barrierefrei ist.
- Deine Bilder haben keine Alt-Texte und deine Formularfelder keine Labels.
- Du verwechselst das BaFG mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG), das für öffentliche Stellen gilt.
Häufige Fragen
Gilt das BaFG für meine einfache Firmenwebsite ohne Shop?
Laut WKO nicht. Das BaFG erfasst Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, also Angebote, über die Verbraucher online einen Vertrag abschließen (§ 3 Z 27 BaFG). Reine Infoseiten ohne Webshop, Bestell- oder Buchungsmöglichkeit fallen laut WKO-FAQ nicht darunter. Barrierefreiheit ist trotzdem sinnvoll: Mehr Menschen können deine Seite nutzen, und vieles davon hilft auch bei Google.
Ich habe ein Kontaktformular. Bin ich damit betroffen?
Das ist rechtlich strittig. Die WKO beschreibt zwei Ansichten: Nach einer strengen Sicht reicht ein interaktives Kontaktformular, nach der anderen nicht – vor allem, wenn Anfragen manuell bearbeitet werden. Eine Klärung durch Behörde oder Gericht gibt es dazu derzeit nicht. Bist du ohnehin Kleinstunternehmen und bietest Dienstleistungen an, greift die Ausnahme nach § 6 Abs 1 BaFG unabhängig davon.
Wann bin ich ein Kleinstunternehmen im Sinne des BaFG?
Nach § 3 Z 19 BaFG, wenn du weniger als zehn Personen beschäftigst und entweder höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder höchstens 2 Mio. Euro Jahresbilanzsumme hast. Bietest du Dienstleistungen an, bist du dann von den Barrierefreiheitsanforderungen ausgenommen (§ 6 Abs 1). Verkaufst du Produkte, gilt diese Ausnahme laut WKO nicht. Die Schwelle bezieht sich auf das ganze Unternehmen, nicht auf einzelne Websites.
Was muss ich tun, wenn das BaFG für mich gilt?
Deine Website samt Shop oder Buchung muss die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen (§ 14 Abs 1 BaFG). Als Maßstab nennt die WKO die Norm EN 301 549, die auf WCAG 2.1 verweist. Außerdem musst du Informationen nach Anlage 3 bereitstellen – etwa wie deine Dienstleistung die Anforderungen erfüllt – in den AGB oder einem ähnlichen Dokument (§ 14 Abs 2). Die WKO empfiehlt dafür einen eigenen, gut sichtbaren Link.
Wer kontrolliert das und was droht?
Zuständig ist das Sozialministeriumservice (§ 21 BaFG), die Marktüberwachung sitzt bei der Landesstelle Oberösterreich. Verbraucher können Barrieren dort kostenlos melden. Bei Verstößen sieht § 36 BaFG Geldstrafen bis 80.000 Euro vor, für KMU je nach Tatbestand bis 50.000, 25.000 oder 10.000 Euro. Bei der Höhe zählen etwa Umfang des Verstoßes und Zahl der Betroffenen.
Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die geltenden Gesetze und die Auskunft deiner Kammer bzw. deiner Rechtsberatung.
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- RIS – § 2 BaFG (abgerufen am 3. Oktober 2026)
- RIS – Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), geltende Fassung (abgerufen am 3. Oktober 2026)
- RIS – § 6 BaFG (abgerufen am 3. Oktober 2026)
- RIS – § 14 BaFG (abgerufen am 3. Oktober 2026)
- Sozialministerium – Barrierefreiheitsgesetz (abgerufen am 3. Oktober 2026)
- RIS – § 36 BaFG (abgerufen am 3. Oktober 2026)
- WKO – Barrierefreiheitsgesetz im E-Commerce: FAQ (abgerufen am 3. Oktober 2026)
- RIS – BaFG Anlage 3 (abgerufen am 3. Oktober 2026)
- WKO – Informationen zum Barrierefreiheitsgesetz (abgerufen am 3. Oktober 2026)
Zuletzt geprüft am 3. Oktober 2026.