Website für Maler und Anstreicher · Stand Oktober 2026

Website für Maler: Was drauf muss, was es kostet

Entwurf. Diese Seite ist noch nicht redaktionell geprüft.

Diese Seite ist für dich, wenn du einen Maler- und Anstreicherbetrieb in Österreich führst. Ob Wohnungen, Stiegenhäuser oder Fassaden: Deine Kunden wollen vor allem zwei Dinge wissen. Wie sieht deine Arbeit aus, und wie schnell bekommen sie ein Angebot? Viele Maler-Websites beantworten keine der beiden Fragen gut. Statt eigener Vorher-nachher-Fotos gibt es Stockbilder mit lachenden Menschen und Farbrollen. Das Anfrageformular fragt nicht nach Fläche, Raumanzahl oder Ort. Dann musst du jede Anfrage nachtelefonieren oder für eine Besichtigung hinfahren, die sich nicht lohnt. Auch im Impressum fehlt oft etwas. Maler und Anstreicher ist ein reglementiertes Gewerbe. Deshalb gehören Kammer, Berufsbezeichnung, Verweis auf die Gewerbeordnung und die Aufsichtsbehörde hinein. Hier siehst du, welche Seiten eine Maler-Website braucht, was ins Impressum muss und was das Barrierefreiheitsgesetz für dich bedeutet.

Diese Seiten braucht eine Maler und Anstreicher-Website

Startseite

  • Leistungen in einem Satz: Innenanstrich, Fassade, Spachteltechnik, Tapezieren
  • Vorher-nachher-Foto aus einem eigenen Projekt
  • Einsatzgebiet
  • Button zur Angebotsanfrage

Leistungen

  • Je Leistung ein Abschnitt
  • Für wen: Private, Hausverwaltungen, Gewerbe
  • Ablauf: Besichtigung, Angebot, Abdecken, Ausführung, Endreinigung

Referenzen

  • Vorher-nachher-Fotos eigener Arbeiten
  • Kurze Beschreibung je Projekt

Anfrage & Kontakt

  • Formular mit Raumanzahl bzw. Fläche, Ort, Zeitraum, Foto-Upload
  • Telefon klickbar
  • Datenschutzhinweis

Impressum & Datenschutz

  • Gewerbe Maler und Anstreicher, Kammer, Aufsichtsbehörde, Verweis auf GewO
  • Datenschutzerklärung

Pflichtangaben für Maler und Anstreicher

„Maler und Anstreicher (§ 94 Z 47 GewO 1994: Maler und Anstreicher; Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk))“ ist ein reglementiertes Gewerbe. Zuständig in der Wirtschaftskammer: Landesinnung der Maler und Tapezierer der WKO Steiermark (Sparte Gewerbe und Handwerk). Zusätzlich zu den allgemeinen Impressum-Angaben gehören auf deine Website:

  • Kammerzugehörigkeit: Wirtschaftskammer Steiermark, Landesinnung der Maler und Tapezierer
  • Berufsbezeichnung: Maler und Anstreicher (Gewerbe), verliehen in Österreich
  • Verweis auf berufsrechtliche Vorschriften: Gewerbeordnung (GewO), abrufbar unter www.ris.bka.gv.at
  • Aufsichtsbehörde: zuständige Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat am Standort)
  • UID-Nummer, sofern vorhanden; Firmenbuchnummer und -gericht, sofern eingetragen

Was sonst noch ins Impressum muss, hängt von deiner Rechtsform ab: Impressum für Einzelunternehmen (EPU) und e.U., Impressum für die GmbH, Offenlegung nach § 25 MedienG und Impressum nach § 24 MedienG.

Kontaktformular und Anfragen: Gilt das Barrierefreiheitsgesetz?

Eine Maler-Website mit Referenzen und Anfrageformular ist meist eine Infoseite. Laut WKO gilt das BaFG für reine Infoseiten ohne Bestell- oder Buchungsmöglichkeit nicht; ob ein Kontaktformular allein reicht, ist strittig. Kann ein Privatkunde online einen Termin, etwa eine Besichtigung, fix buchen, bist du im Anwendungsbereich. Als Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. Euro Umsatz oder Bilanzsumme) bist du bei Dienstleistungen laut Sozialministeriumservice ausgenommen.

Mehr zum Barrierefreiheitsgesetz für kleine Betriebe

Typische Fehler auf Maler und Anstreicher-Websites

  • Du nennst dich im Impressum „Malermeister“ oder „Malerei“, aber dein eingetragenes Gewerbe (Maler und Anstreicher) fehlt.
  • Du verwendest Fotos fremder Fassaden oder Stockbilder statt eigener Vorher-nachher-Aufnahmen.
  • Das Formular fragt nicht nach Fläche, Raumanzahl oder Ort. Ohne diese Infos kannst du kein Angebot schätzen.
  • Die Aufsichtsbehörde fehlt im Impressum oder du nennst dort die Innung.
  • Du schreibst „Preise auf Anfrage“ ohne zu erklären, wie dein Angebot zustande kommt.
  • Telefonnummer und Einsatzgebiet stehen nicht auf der Startseite.

So macht's Weblux

Weblux baut Websites für Betriebe in Österreich und verkauft nur an Unternehmen. Den ersten Entwurf siehst du in wenigen Minuten, live bist du in unter 7 Tagen. Auftritt kostet €290 Setup und €29 im Monat. Kundenmagnet kostet €490 und €49 im Monat, mit Online-Terminbuchung oder Blog. Kundenmaschine kostet €590 und €59 im Monat, mit Terminbuchung und Blog. Alle Preise netto, zzgl. USt. Du kannst monatlich kündigen.

Preise netto, zzgl. USt. Ich arbeite ausschließlich für Unternehmen.

Häufige Fragen

Ist Maler und Anstreicher ein reglementiertes Gewerbe?

Ja. Laut § 94 Z 47 der Gewerbeordnung ist Maler und Anstreicher ein reglementiertes Gewerbe, als verbundenes Handwerk mit Lackierer, Vergolder und Staffierer sowie Schilderherstellung. Du brauchst einen Befähigungsnachweis. Im Impressum gibst du die Berufsbezeichnung, den Staat der Verleihung und einen Verweis auf die Gewerbeordnung samt Link zu ris.bka.gv.at an.

Welche Innung ist in der Steiermark für Maler zuständig?

Das ist die Landesinnung der Maler und Tapezierer der WKO Steiermark in der Sparte Gewerbe und Handwerk. Auf Bundesebene ist es die Bundesinnung der Maler und Tapezierer. Ins Impressum schreibst du die Wirtschaftskammer Steiermark als Kammer, am besten mit der Landesinnung. Die Aufsichtsbehörde ist davon getrennt: Das ist die Gewerbebehörde, also BH oder Magistrat.

Brauche ich als Maler eine barrierefreie Website?

Das Barrierefreiheitsgesetz gilt seit 28. Juni 2025 für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr an Verbraucher. Eine reine Infoseite ohne Bestell- oder Buchungsmöglichkeit ist laut WKO nicht erfasst. Ob ein Kontaktformular allein reicht, ist strittig. Als Kleinstunternehmen mit unter 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. Euro Umsatz oder Bilanzsumme bist du bei Dienstleistungen ausgenommen.

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