Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft (SFG)
Einreichung offen · Frist: 30. Juni 2027
- Wer
- Steirische Nahversorger mit Waren oder Dienstleistungen des täglichen Bedarfs, die mehr als 50 % ihrer Leistungen an Privatkund:innen verrechnen: Kleinstunternehmen aus Handel, Handwerk, Gewerbe und Dienstleistung sowie kleine Unternehmen wie Bäckereien, Fleischereien, Konditoreien und Lebensmittel-Vollsortimenter. Nicht gefördert werden Tourismus, Gastronomie, Landwirtschaft und reine Onlinehändler ohne Geschäftslokal.
- Was wird gefördert
- Digitalisierung von Produktions-, Vertriebs-, internen und Marketingprozessen, z. B. die erstmalige Erstellung oder wesentliche Adaptierung einer Website oder eines Online-Shops, E-Payment, App, erstes Web-Video, erste Social-Media-Kampagne (max. 12 Monate) und erster Auftritt auf Online-Marketing-Plattformen.
- Höhe
- 30 % Basisförderung, max. 2.500 Euro. (max. 2 500 €), Mindestinvestition 3 000 € netto
- Bedingungen
- Der Antrag muss vor Projektbeginn eingereicht werden; nur Kosten nach Antragseingang sind förderbar.
- Projektvolumen mindestens 3.000 Euro.
- Digitalisierungsförderung einmal pro Kalenderjahr je Unternehmen.
- Auszahlung erst nach Projektabschluss.
- Budget
- Laut SFG läuft die Förderaktion bis 30.06.2027, vorbehaltlich einer vorzeitigen Änderung.
- Website-Abo förderbar?
- Plausibel für die Einrichtung einer neuen oder wesentlich überarbeiteten Website, wenn dein Betrieb als Nahversorger gilt und das Projekt mindestens 3.000 Euro erreicht; ein laufendes Monatsabo ist nicht ausdrücklich genannt, die SFG entscheidet im Einzelfall.
Offizielle Programmseite (abgerufen am 14. Oktober 2026)