Förderung · Steiermark · Stand Oktober 2026

Förderungen für deine Website in der Steiermark

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Du hast einen kleinen Betrieb in der Steiermark und brauchst eine neue Website? Hier gibt es zwei Programme, die eine Website ausdrücklich nennen (geprüft am 14.10.2026). Lebens!Nah der SFG fördert Nahversorger, die mehr als die Hälfte ihrer Leistungen an Privatkund:innen verrechnen, zum Beispiel Kleinstbetriebe aus Handel, Handwerk und Dienstleistung. Das Digitalisierungsmodul bringt 30 Prozent Basisförderung, höchstens 2.500 Euro, bei einem Projektvolumen ab 3.000 Euro. Gefördert werden unter anderem die erstmalige Erstellung oder wesentliche Adaptierung einer Website oder eines Online-Shops. Den Antrag musst du vor Projektbeginn stellen. Die Landesinnung Fußpflege, Kosmetik und Massage der WKO Steiermark fördert ihre Mitglieder mit einem Drittel der Kosten, höchstens 1.000 Euro, ab 2.000 Euro netto. Der Topf für 2026 ist mit 20.000 Euro begrenzt und wird nach Eingang vergeben. Unten findest du beide Programme mit Bedingungen sowie Antworten auf die häufigsten Fragen.

Programme

Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft (SFG)

Einreichung offen · Frist: 30. Juni 2027

Wer
Steirische Nahversorger mit Waren oder Dienstleistungen des täglichen Bedarfs, die mehr als 50 % ihrer Leistungen an Privatkund:innen verrechnen: Kleinstunternehmen aus Handel, Handwerk, Gewerbe und Dienstleistung sowie kleine Unternehmen wie Bäckereien, Fleischereien, Konditoreien und Lebensmittel-Vollsortimenter. Nicht gefördert werden Tourismus, Gastronomie, Landwirtschaft und reine Onlinehändler ohne Geschäftslokal.
Was wird gefördert
Digitalisierung von Produktions-, Vertriebs-, internen und Marketingprozessen, z. B. die erstmalige Erstellung oder wesentliche Adaptierung einer Website oder eines Online-Shops, E-Payment, App, erstes Web-Video, erste Social-Media-Kampagne (max. 12 Monate) und erster Auftritt auf Online-Marketing-Plattformen.
Höhe
30 % Basisförderung, max. 2.500 Euro. (max. 2 500 €), Mindestinvestition 3 000 € netto
Bedingungen
  • Der Antrag muss vor Projektbeginn eingereicht werden; nur Kosten nach Antragseingang sind förderbar.
  • Projektvolumen mindestens 3.000 Euro.
  • Digitalisierungsförderung einmal pro Kalenderjahr je Unternehmen.
  • Auszahlung erst nach Projektabschluss.
Budget
Laut SFG läuft die Förderaktion bis 30.06.2027, vorbehaltlich einer vorzeitigen Änderung.
Website-Abo förderbar?
Plausibel für die Einrichtung einer neuen oder wesentlich überarbeiteten Website, wenn dein Betrieb als Nahversorger gilt und das Projekt mindestens 3.000 Euro erreicht; ein laufendes Monatsabo ist nicht ausdrücklich genannt, die SFG entscheidet im Einzelfall.

Offizielle Programmseite (abgerufen am 14. Oktober 2026)

Landesinnung Fußpflege, Kosmetik und Massage der WKO Steiermark

Einreichung offen · Frist: 31. Dezember 2026

Wer
Mitgliedsbetriebe der steirischen Landesinnung Fußpflege, Kosmetik und Massage.
Was wird gefördert
Erstmalige Erstellung oder wesentliche Adaptierung einer Website oder eines Online-Shops. Laufende Änderungen wie neues Design oder Fototausch sind ausgeschlossen.
Höhe
1/3 der förderbaren Kosten, max. 1.000 Euro je Betrieb. (max. 1 000 €), Mindestinvestition 2 000 € netto
Bedingungen
  • Mindestinvestition 2.000 Euro netto.
  • Die Umsetzung muss durch ein Unternehmen mit Sitz in der Steiermark erfolgen.
  • Rechnung und Zahlungsnachweis sind einzureichen.
  • Bearbeitung in der Reihenfolge des Eingangs, solange das Budget reicht.
Budget
Fördertopf von 20.000 Euro für 01.01. bis 31.12.2026; Vergabe nach Eingang.
Website-Abo förderbar?
Die Einrichtung einer neuen Website ist genau der Förderzweck, allerdings nur bei Umsetzung durch ein steirisches Unternehmen und ab 2.000 Euro netto; ein laufendes Monatsabo ist nicht genannt, frag vorher bei der Landesinnung nach.

Offizielle Programmseite (abgerufen am 14. Oktober 2026)

So macht's Weblux

Für steirische Betriebe stellen wir dir ein Angebot mit klarer Leistungsbeschreibung aus, das du dem Antrag beilegen kannst. Prüf vorab, ob ein Programm die Umsetzung durch ein steirisches Unternehmen verlangt. Ob gefördert wird, entscheiden SFG oder Landesinnung.

Häufige Fragen

Gilt mein Betrieb als Nahversorger für Lebens!Nah?

Laut SFG geht es um Betriebe, die Waren oder Dienstleistungen des täglichen Bedarfs anbieten und mehr als 50 Prozent an Privatkund:innen verrechnen. Gefördert werden Kleinstunternehmen aus Handel, Handwerk, Gewerbe und Dienstleistung sowie kleine Bäckereien, Fleischereien, Konditoreien und Lebensmittel-Vollsortimenter. Tourismus, Gastronomie, Landwirtschaft und reine Onlinehändler sind ausgeschlossen.

Muss ich den Antrag vor der Bestellung stellen?

Bei Lebens!Nah ja. Die SFG schreibt, dass der Förderungsantrag vor Beginn des Projekts eingereicht werden muss und nur Kosten nach Antragseingang förderbar sind. Bei der Förderung der Landesinnung ist so eine Regel in der Beschreibung nicht genannt; frag dort vor der Bestellung nach, um sicher zu sein.

Was ist bei der Förderung der Landesinnung Fußpflege, Kosmetik und Massage zu beachten?

Gefördert wird die erstmalige Erstellung oder wesentliche Adaptierung einer Website oder eines Online-Shops mit einem Drittel der Kosten, höchstens 1.000 Euro, ab 2.000 Euro netto. Die Umsetzung muss durch ein steirisches Unternehmen erfolgen. Rechnung und Zahlungsnachweis sind einzureichen. Der Topf von 20.000 Euro für 2026 wird nach Eingang vergeben.

Werden Design-Änderungen an einer bestehenden Website gefördert?

Nein. Bei der Landesinnung sind laufende Änderungen wie ein neues Design oder ein Fototausch ausgeschlossen. Lebens!Nah fördert die erstmalige Erstellung oder eine wesentliche Adaptierung. Was als wesentlich gilt, entscheidet die Förderstelle. Kläre das vor der Bestellung mit der SFG oder der Landesinnung, damit du nicht auf den Kosten sitzen bleibst.

Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die geltenden Gesetze und die Auskunft deiner Kammer bzw. deiner Rechtsberatung.

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Quellen

  1. Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft (SFG) (abgerufen am 14. Oktober 2026)
  2. Landesinnung Fußpflege, Kosmetik und Massage der WKO Steiermark (abgerufen am 14. Oktober 2026)

Zuletzt geprüft am 14. Oktober 2026.

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