Förderung · Oberösterreich · Stand Oktober 2026

DIGITAL.PLUS 26: Digitalisierungsförderung in Oberösterreich

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Du führst ein KMU in Oberösterreich und willst ein Digitalisierungsprojekt fördern lassen? Land Oberösterreich und WKO Oberösterreich fördern mit DIGITAL.PLUS 26 Projekte in drei Schwerpunkten: Automatisierung und Digitalisierung, Datenmanagement und Künstliche Intelligenz sowie sichere IT-Systeme und Cyber-Security. Der Zuschuss beträgt höchstens 35 Prozent der förderbaren Nettokosten, maximal 7.000 Euro. Das Projekt muss mindestens 12.000 Euro netto kosten. Anträge sind laut Programmdokument von 01.06.2026 bis 02.11.2026 möglich, solange Budget vorhanden ist (geprüft am 14.10.2026). Für eine Website ist das Programm nicht gedacht: Das Programmdokument schließt Projekte aus dem Bereich digitales Marketing aus und nennt ausdrücklich Websites und Design, SEO, B2C-Webshops und Online-Marketing als nicht förderbar. Auch laufende Betreuungskosten ohne Projektcharakter fallen heraus. Hier liest du, wer einreichen darf, welche Fristen gelten und was du vorher klären solltest.

Programme

Land Oberösterreich und Wirtschaftskammer Oberösterreich

Einreichung offen · Frist: 2. November 2026

Wer
KMU mit Sitz in Oberösterreich, die Mitglied der WKO sind; ein Projekt je Unternehmen. Ausgeschlossen ist, wer bereits Digital Starter 2023, Digital Starter 2024 oder DIGITAL.PLUS 2025 erhalten hat.
Was wird gefördert
Konzeption und Umsetzung von Digitalisierungsprojekten mit mindestens einem Schwerpunkt: Automatisierung/Digitalisierung, Datenmanagement/Künstliche Intelligenz oder sichere IT-Systeme/Cyber-Security. Dazu zählen externe Leistungen, Software und Lizenzen (bis 12 Monate) und projektbezogene Hardware.
Höhe
max. 35 % der förderbaren Nettokosten, max. 7.000 Euro. (max. 7 000 €), Mindestinvestition 12 000 € netto
Bedingungen
  • Förderbare Projektkosten mindestens 12.000 Euro (netto).
  • Projekte aus dem Bereich digitales Marketing sind ausgeschlossen; ausdrücklich nicht förderbar sind Websites und Design, SEO, B2C-Webshops und Online-Marketing.
  • Laufende Kosten ohne Projektcharakter (z. B. Betreuung durch Dienstleister) sind nicht förderbar.
  • Kosten dürfen frühestens 10 Wochen vor Einlangen des Antrags entstehen; Projektzeitraum 23.03.2026 bis 31.03.2027.
  • Anträge von 01.06.2026 bis 02.11.2026, solange Budget vorhanden ist.
Budget
Laut Programmdokument endet die Antragsfrist am 02.11.2026 oder früher, sobald die budgetären Mittel vergeben sind. Auf der Seite der WKO Oberösterreich (abgerufen 2026-10-14) war das Programm als offen geführt.
Website-Abo förderbar?
Eher nicht: Websites, Design, SEO und Online-Marketing sind im Programmdokument ausdrücklich ausgeschlossen, laufende Betreuungskosten ebenso.

Offizielle Programmseite (abgerufen am 14. Oktober 2026)

So macht's Weblux

Für eine reine Website ist DIGITAL.PLUS 26 nicht der richtige Weg, das sagen wir dir offen. Plant dein Betrieb ein förderfähiges Digitalisierungsprojekt, kannst du die Website davon getrennt beauftragen. Über Förderungen entscheiden Land und WKO Oberösterreich.

Häufige Fragen

Kann ich mit DIGITAL.PLUS 26 eine Website fördern lassen?

Nein. Das Programmdokument schließt Projekte aus dem Bereich digitales Marketing aus. Unter den nicht förderbaren Kosten stehen ausdrücklich Websites und Design, SEO, B2C-Webshops, Online-Marketing sowie klassische Werbung in Printmedien. Gefördert werden Projekte in Automatisierung, Datenmanagement und KI sowie IT-Sicherheit. Für eine Website musst du also eine andere Finanzierung suchen.

Bis wann muss ich einreichen?

Laut Programmdokument können Anträge von 01.06.2026 bis einschließlich 02.11.2026 eingebracht werden, solange die Mittel von Land und WKO Oberösterreich nicht vergeben sind. Das Projekt muss bis 31.03.2027 umgesetzt und abgerechnet sein. Kosten dürfen frühestens 10 Wochen vor dem Antrag entstanden sein.

Wer darf einreichen?

KMU mit Sitz in Oberösterreich, die Mitglied der WKO sind. Je Unternehmen ist ein Projekt möglich. Wer schon Digital Starter 2023, Digital Starter 2024 oder DIGITAL.PLUS 2025 erhalten hat, kann laut WKO Oberösterreich nicht einreichen. Prüf das, bevor du Zeit in den Antrag steckst.

Werden Software-Abos gefördert?

Teilweise. Lizenzgebühren für Software, Cloud-Services und Online-Dienste zur Umsetzung von Digitalisierungslösungen werden bis höchstens 12 Monate anerkannt. Laufende Kosten ohne Projektcharakter, etwa die Betreuung durch Dienstleister, sind ausgeschlossen. Ein Monatsabo für eine Website fällt damit nicht unter das Programm, weil Websites ohnehin ausgeschlossen sind.

Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die geltenden Gesetze und die Auskunft deiner Kammer bzw. deiner Rechtsberatung.

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Quellen

  1. Land Oberösterreich und Wirtschaftskammer Oberösterreich (abgerufen am 14. Oktober 2026)

Zuletzt geprüft am 14. Oktober 2026.

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