Förderung · Tirol · Stand Oktober 2026

Tiroler Digitalisierungsförderung für kleine Betriebe

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Du hast einen Betrieb in Tirol und planst ein Digitalisierungsprojekt? Das Land Tirol fördert Digitalisierung mit einem Satz, der von der Unternehmensgröße abhängt: Kleinstunternehmen bekommen bis zu 30 Prozent, kleine Unternehmen bis zu 20 Prozent, mittlere und große bis zu 10 Prozent. Seit 01.01.2025 läuft die Einreichung laufend, ein Enddatum ist auf der Formularseite des Landes nicht angegeben (geprüft am 14.10.2026). Gefördert werden Umsetzungsmaßnahmen mit Personal-, Sach- und externen Kosten, etwa Prozessautomatisierung, Softwareentwicklung, IT-Sicherheit oder Schulungen. Seit 2025 wird ein Projekt gesamthaft betrachtet und nicht mehr in Planung, Umsetzung und Qualifizierung getrennt. Ob eine neue Website dazuzählt, steht in den abgerufenen Unterlagen nicht. Kläre das vor einer Bestellung direkt mit dem Land Tirol. Fix ist: Der Antrag muss vor Beginn des Förderzeitraums eingereicht sein. Unten findest du die Bedingungen und Antworten auf häufige Fragen.

Programme

Land Tirol

Einreichung offen

Wer
Unternehmen mit Standort in Tirol, die eine aufrechte Gewerbeberechtigung haben oder der gewerblichen Wirtschaft zuzuordnen sind. Nicht gefördert werden Unternehmen, die überwiegend im Eigentum der öffentlichen Hand stehen.
Was wird gefördert
Umsetzungsmaßnahmen der Digitalisierung (Personal-, Sach- und externe Kosten), z. B. Prozessautomatisierung, Programmierung und Softwareentwicklung, IT-Sicherheit und Schulungen im Bereich Digitalisierung. Seit 01.01.2025 werden Projekte gesamthaft und nicht mehr getrennt nach Planung, Umsetzung und Qualifizierung gefördert.
Höhe
Kleinstunternehmen bis 30 %, kleine Unternehmen bis 20 %, mittlere und große Unternehmen bis 10 %.
Bedingungen
  • Der Antrag ist vor Beginn des beantragten Förderzeitraums einzureichen.
  • Laufende Einreichung seit 01.01.2025, kein Enddatum angegeben.
  • Mindestprojektkosten und Höchstbetrag sind auf der Formularseite des Landes nicht angegeben; Details in der Richtlinie.
Budget
Laut tirol.gv.at (abgerufen 2026-10-14) wird das Programm seit 01.01.2025 mittels laufender Einreichungen abgewickelt.
Website-Abo förderbar?
Unklar: Websites werden in den Unterlagen des Landes weder genannt noch ausgeschlossen, daher solltest du vor einer Bestellung beim Land Tirol klären, ob eine Website-Einrichtung als Digitalisierungsmaßnahme gilt.

Offizielle Programmseite (abgerufen am 14. Oktober 2026)

So macht's Weblux

Wenn du die Tiroler Digitalisierungsförderung prüfst, bekommst du von uns ein schriftliches Angebot mit Leistungsbeschreibung für deine Anfrage beim Land. Ob eine Website als Digitalisierungsmaßnahme anerkannt wird, entscheidet das Land Tirol.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Tiroler Digitalisierungsförderung?

Das hängt von der Größe deines Unternehmens ab. Laut Land Tirol erhalten Kleinstunternehmen bis zu 30 Prozent, kleine Unternehmen bis zu 20 Prozent und mittlere sowie große Unternehmen bis zu 10 Prozent. Mindestkosten und Höchstbetrag stehen nicht auf der Formularseite, sondern in der Richtlinie des Landes.

Wird eine Website gefördert?

Das ist offen. Das Land nennt als Beispiele Prozessautomatisierung, Robotik, Programmierung, AR- und VR-Anwendungen, IT-Sicherheit und Schulungen. Websites werden weder genannt noch ausgeschlossen. Frag beim Land Tirol nach, bevor du bestellst, und lass dir die Antwort schriftlich geben. Eine schriftliche Auskunft hilft dir später bei der Abrechnung.

Wann muss ich den Antrag stellen?

Vor Beginn des beantragten Förderzeitraums. Das steht so auf der Formularseite des Landes Tirol. Kosten, die vorher anfallen, riskierst du also selbst. Die Einreichung ist laufend möglich, ein festes Enddatum war am 14.10.2026 nicht angegeben. Reich den Antrag daher ein, bevor du etwas bestellst oder unterschreibst.

Wer kann einreichen?

Unternehmen mit Standort in Tirol, die eine aufrechte Gewerbeberechtigung haben oder der gewerblichen Wirtschaft zuzuordnen sind. Unternehmen, die überwiegend im Eigentum der öffentlichen Hand stehen, sind ausgeschlossen. Für Fragen zur Förderfähigkeit deines Projekts ist das Land Tirol direkt zuständig, nicht die Agentur, die dein Projekt umsetzt.

Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die geltenden Gesetze und die Auskunft deiner Kammer bzw. deiner Rechtsberatung.

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Quellen

  1. Land Tirol (abgerufen am 14. Oktober 2026)

Zuletzt geprüft am 14. Oktober 2026.

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