Förderung · Wien · Stand Oktober 2026

Digitalisierungsförderung der Wirtschaftsagentur Wien

Entwurf. Diese Seite ist noch nicht redaktionell geprüft. Die rechtliche Prüfung steht noch aus.

Du hast einen Betrieb in Wien und willst digitaler arbeiten? Die Wirtschaftsagentur Wien fördert Digitalisierungsprojekte von KMU, die seit mindestens einem Jahr in Wien tätig sind, mit 50 Prozent der anerkannten Kosten, höchstens 50.000 Euro je Projekt. Das Projekt muss mindestens 10.000 Euro netto groß sein. Die nächste Einreichfrist laut Programmseite ist der 31.12.2026 (geprüft am 14.10.2026). Für Website-Projekte gibt es eine harte Grenze: Website-Erstellung oder -Erneuerung und Webshops als Einzelmaßnahme sind ausdrücklich nicht förderbar. Eine neue Website kann also höchstens als Teil eines größeren Projekts eine Rolle spielen, etwa wenn du Terminbuchung, Kundenportal oder Warenwirtschaft digital verbindest. Ob das zutrifft, entscheidet die Wirtschaftsagentur. Ebenso wichtig: Gefördert wird nur, was du erst nach der Einreichung umsetzt. Bestell also nichts, bevor dein Antrag vollständig online eingereicht ist. Hier findest du die Bedingungen im Überblick und die häufigsten Fragen.

Programme

Wirtschaftsagentur Wien

Einreichung offen · Frist: 31. Dezember 2026

Wer
Bestehende kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aller Branchen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens einem Jahr in Wien tätig sind.
Was wird gefördert
Entwicklung und Einführung digitaler Lösungen, Software und Lizenzen, Schulungen zu neuen Lösungen durch externe Anbieter sowie Hardware, die dem Digitalisierungsziel dient.
Höhe
50 % der anerkannten Kosten, max. 50.000 Euro je Projekt. (max. 50 000 €), Mindestinvestition 10 000 € netto
Bedingungen
  • Projektgröße ab 10.000 Euro (netto).
  • Website-Erstellung oder -Erneuerung und Webshops als Einzelmaßnahme sind nicht förderbar.
  • Nicht förderbar sind auch interne Personalkosten, Standard-Hardware (PCs, Telefone) und Standard-Software (Office, Betriebssysteme).
  • Gefördert wird nur, was erst nach der Einreichung umgesetzt wird.
  • Projektdauer max. 2 Jahre; Einreichung nur online.
  • Einreichfristen 2026: 30. September und 31. Dezember.
Budget
Die Wirtschaftsagentur Wien sammelt Anträge bis zu den Einreichfristen und bewertet sie gemeinsam. Ob es 2027 weitere Fristen gibt, ist auf der Programmseite (abgerufen 2026-10-14) nicht angegeben.
Website-Abo förderbar?
Eine neue Website allein ist ausdrücklich ausgeschlossen; denkbar ist eine Förderung nur, wenn die Website Teil eines größeren Digitalisierungsprojekts ab 10.000 Euro netto ist, was die Wirtschaftsagentur im Einzelfall prüft.

Offizielle Programmseite (abgerufen am 14. Oktober 2026)

So macht's Weblux

Wenn deine Website Teil eines größeren Digitalisierungsprojekts ist, beschreiben wir unseren Teil im Angebot so, dass du ihn klar abgrenzen kannst. Ob das Projekt gefördert wird, entscheidet die Wirtschaftsagentur Wien. Für eine reine Website raten wir dir ehrlich von diesem Programm ab.

Häufige Fragen

Fördert die Wirtschaftsagentur Wien eine neue Website?

Als Einzelmaßnahme nicht. Auf der Programmseite stehen Website-Erstellung oder -Erneuerung und Webshops als Einzelmaßnahme ausdrücklich unter den nicht förderbaren Kosten. Förderbar sind die Entwicklung und Einführung digitaler Lösungen, Software und Lizenzen, Schulungen durch externe Anbieter und Hardware, die dem Digitalisierungsziel dient. Eine Website zählt also nur, wenn sie Teil eines größeren Projekts ist.

Wie viel Förderung bekomme ich?

50 Prozent der anerkannten Kosten, höchstens 50.000 Euro je Projekt. Das Projekt muss mindestens 10.000 Euro netto groß sein und darf höchstens zwei Jahre dauern. Interne Personalkosten, Standard-Hardware wie PCs und Telefone sowie Standard-Software wie Office werden nicht gefördert. Plane das Projekt deshalb so, dass es die Mindestgröße klar erreicht.

Bis wann kann ich einreichen?

Laut Programmseite gibt es 2026 zwei Einreichfristen: 30. September und 31. Dezember. Anträge, die bis zu einer Frist eingehen, werden gemeinsam bewertet. Die Einreichung ist nur online möglich. Ob es 2027 weitere Fristen gibt, war auf der Seite am 14.10.2026 nicht angegeben.

Wer darf einreichen?

Bestehende kleine und mittlere Unternehmen aller Branchen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens einem Jahr in Wien tätig sind. Neu gegründete Betriebe müssen also mindestens ein Jahr warten. Für Kostenpositionen über 10.000 Euro netto verlangt die Wirtschaftsagentur Kostenvoranschläge. Prüf das Datum deiner Tätigkeit in Wien, bevor du einreichst.

Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die geltenden Gesetze und die Auskunft deiner Kammer bzw. deiner Rechtsberatung.

Kostenlosen Entwurf für deinen Betrieb anfragen

Unverbindlich, kein Termin nötig. Du schickst mir ein paar Infos, ich baue dir den ersten Entwurf.

Jetzt unverbindlich anfragen

Quellen

  1. Wirtschaftsagentur Wien (abgerufen am 14. Oktober 2026)

Zuletzt geprüft am 14. Oktober 2026.

Jetzt unverbindlich anfragen