Website für Kfz-Werkstätten · Stand Oktober 2026

Website für Kfz-Werkstätten: Was drauf muss, was es kostet

Entwurf. Diese Seite ist noch nicht redaktionell geprüft.

Diese Seite ist für dich, wenn du eine Kfz-Werkstätte in Österreich führst. Deine Kunden suchen meist mit einem konkreten Anliegen: Service fällig, Reifen wechseln, Pickerl machen, ein Geräusch beim Bremsen. Dann wollen sie wissen, ob du das machst, wann du offen hast und wie schnell sie einen Termin bekommen. Der häufigste Fehler auf Werkstatt-Websites: Das Pickerl wird groß beworben, ohne klarzustellen, für welche Fahrzeugklassen der Betrieb nach § 57a KFG ermächtigt ist. Oder die Öffnungszeiten stimmen nicht. Beides kostet Vertrauen und unnötige Anrufe. Auch das Impressum wird oft unterschätzt. Kraftfahrzeugtechnik ist ein reglementiertes Gewerbe. Deshalb gehören Kammer, Berufsbezeichnung, Verweis auf die Gewerbeordnung und die Aufsichtsbehörde hinein. Bietest du Online-Terminbuchung an, solltest du zusätzlich das Barrierefreiheitsgesetz kennen. Hier siehst du, welche Seiten deine Werkstätte-Website braucht und was ins Impressum muss.

Diese Seiten braucht eine Kfz-Werkstätte-Website

Startseite

  • Leistungen in einem Satz: Service, Reparatur, Reifen, § 57a-Begutachtung (nur wenn ermächtigt)
  • Öffnungszeiten und Adresse mit Anfahrt
  • Telefon klickbar, Button zur Terminanfrage

Leistungen

  • Service und Reparatur, Reifenwechsel und Einlagerung, Klima, Karosserie
  • Welche Marken und Fahrzeugarten du betreust
  • Ersatzfahrzeug oder Hol- und Bringservice, falls angeboten

Pickerl (§ 57a)

  • Nur wenn du ermächtigte Begutachtungsstelle bist: welche Fahrzeugklassen
  • Was Kunden mitbringen sollen
  • Terminanfrage

Termin & Kontakt

  • Formular mit Kennzeichen oder Modell, Anliegen, Wunschtermin
  • Datenschutzhinweis

Jobs

  • Offene Stellen und Lehrstellen Kfz-Technik
  • Bewerbungsweg

Impressum & Datenschutz

  • Gewerbe Kraftfahrzeugtechnik, Kammer, Aufsichtsbehörde, Verweis auf GewO
  • Datenschutzerklärung

So sieht eine Kfz-Werkstätte-Website in echt aus

Beispiel-Website (Demo)

Klick dich durch Kfz-Technik Hofer, eine Demo-Website für einen erfundenen Betrieb mit allem, was oben steht.

  • Online-Terminbuchung
  • Pickerl-Rechner
  • Blog
  • Servicepreis-Rechner

Demo ansehen

Pflichtangaben für Kfz-Werkstätten

„Kraftfahrzeugtechnik (§ 94 Z 43 GewO 1994: Karosseriebau- und Karosserielackiertechniker; Kraftfahrzeugtechnik (verbundenes Handwerk))“ ist ein reglementiertes Gewerbe. Zuständig in der Wirtschaftskammer: Landesinnung Fahrzeugtechnik der WKO Steiermark (Sparte Gewerbe und Handwerk). Zusätzlich zu den allgemeinen Impressum-Angaben gehören auf deine Website:

  • Kammerzugehörigkeit: Wirtschaftskammer Steiermark, Landesinnung Fahrzeugtechnik
  • Berufsbezeichnung: Kraftfahrzeugtechnik (Gewerbe), verliehen in Österreich
  • Verweis auf berufsrechtliche Vorschriften: Gewerbeordnung (GewO), abrufbar unter www.ris.bka.gv.at
  • Aufsichtsbehörde: zuständige Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat am Standort)
  • UID-Nummer, sofern vorhanden; Firmenbuchnummer und -gericht, sofern eingetragen
  • Optional: Hinweis auf Ermächtigung als Begutachtungsstelle gemäß § 57a KFG 1967 (erteilt vom Landeshauptmann)

Was sonst noch ins Impressum muss, hängt von deiner Rechtsform ab: Impressum für Einzelunternehmen (EPU) und e.U., Impressum für die GmbH, Offenlegung nach § 25 MedienG und Impressum nach § 24 MedienG.

Online-Terminbuchung: Gilt das Barrierefreiheitsgesetz?

Kfz-Werkstätten nutzen oft Online-Terminbuchung für Service, Reifenwechsel oder Pickerl. Eine Buchung durch Privatkunden ist laut WKO eine Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr und fällt grundsätzlich unter das BaFG. Als Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. Euro Umsatz oder Bilanzsumme) bist du laut Sozialministeriumservice ausgenommen. Prüfe deine Beschäftigtenzahl und deinen Umsatz bzw. deine Bilanzsumme.

Mehr zum Barrierefreiheitsgesetz für kleine Betriebe

Typische Fehler auf Kfz-Werkstätte-Websites

  • Du wirbst mit „Pickerl“ oder „§ 57a“, obwohl dein Betrieb dafür nicht ermächtigt ist oder nur für bestimmte Fahrzeugklassen.
  • Öffnungszeiten auf der Website und im Google-Profil stimmen nicht überein.
  • Die Online-Terminbuchung fragt nicht nach Modell oder Kennzeichen. Du weißt nicht, was kommt.
  • Du nennst Preise für Service oder Pickerl ohne Hinweis, ob sie inklusive Umsatzsteuer sind.
  • Im Impressum fehlen Berufsbezeichnung, Kammer oder Aufsichtsbehörde.
  • Markenlogos von Autoherstellern prangen groß auf der Startseite, obwohl du kein Vertragspartner bist.
  • Lehrstellen fehlen auf der Website, obwohl du Lehrlinge suchst.

So macht's Weblux

Weblux baut Websites für Betriebe in Österreich und verkauft nur an Unternehmen. Den ersten Entwurf siehst du in wenigen Minuten, live bist du in unter 7 Tagen. Auftritt kostet €290 Setup und €29 im Monat. Kundenmagnet kostet €490 und €49 im Monat, mit Online-Terminbuchung oder Blog. Kundenmaschine kostet €590 und €59 im Monat, mit Terminbuchung und Blog. Alle Preise netto, zzgl. USt. Du kannst monatlich kündigen.

Preise netto, zzgl. USt. Ich arbeite ausschließlich für Unternehmen.

Häufige Fragen

Darf ich auf meiner Website mit dem Pickerl werben?

Nur wenn dein Betrieb als Begutachtungsstelle nach § 57a KFG 1967 ermächtigt ist. Diese Ermächtigung erteilt der Landeshauptmann. Laut Gesetz kommen dafür unter anderem Kraftfahrzeug-Reparaturwerkstätten in Frage, wenn sie vertrauenswürdig sind und geeignetes Personal und Einrichtungen haben. Schreib auf der Website dazu, für welche Fahrzeugklassen deine Ermächtigung gilt.

Welches Gewerbe brauche ich für eine Kfz-Werkstätte?

Kraftfahrzeugtechnik ist laut § 94 Z 43 der Gewerbeordnung ein reglementiertes Gewerbe, als verbundenes Handwerk mit Karosseriebau- und Karosserielackiertechnikern. Du brauchst einen Befähigungsnachweis. Im Impressum gibst du die Berufsbezeichnung, den Staat der Verleihung, die Wirtschaftskammer samt Landesinnung Fahrzeugtechnik und die Gewerbebehörde als Aufsichtsbehörde an.

Muss meine Online-Terminbuchung barrierefrei sein?

Buchen Privatkunden online einen Termin, ist das laut WKO eine Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr. Dafür gilt seit 28. Juni 2025 das Barrierefreiheitsgesetz. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten: unter 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Bist du größer, muss die Buchung barrierefrei sein. Reine B2B-Angebote, etwa nur für Fuhrparks, sind nicht erfasst.

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