Diese Seite ist für dich, wenn du eine Tischlerei in Österreich führst. Vielleicht baust du Küchen, Einbauschränke oder Türen, vielleicht machst du den ganzen Innenausbau. Deine Kunden kaufen mit den Augen. Zuerst wollen sie sehen, was du schon gebaut hast, und dann eine Anfrage schicken. Der häufigste Fehler auf Tischler-Websites: Die Fotos sind nicht deine eigenen, oder es sind so viele unsortierte Bilder, dass niemand durchfindet. Dazu kommt ein Formular, das nur nach Name und Nachricht fragt. Dann fehlen Maße, Pläne und Ort, und du musst jede Anfrage nachtelefonieren. Auch das Impressum wird oft unterschätzt. Tischler ist ein reglementiertes Gewerbe. Deshalb gehören Kammer, Berufsbezeichnung, Verweis auf die Gewerbeordnung und die Aufsichtsbehörde hinein. Hier siehst du, welche Seiten eine Tischler-Website braucht, was ins Impressum muss und was das Barrierefreiheitsgesetz für dich bedeutet.
Website für Tischler: Was drauf muss, was es kostet
Diese Seiten braucht eine Tischler-Website
Startseite
- Was du baust: Küchen, Einbaumöbel, Türen, Fenster, Innenausbau
- Ein starkes Foto aus der eigenen Werkstatt oder von einem Projekt
- Einsatzgebiet
- Button zur Angebotsanfrage
Leistungen
- Je Leistung ein Abschnitt mit Fotos
- Materialien und Holzarten, mit denen du arbeitest
- Ablauf: Aufmaß, Planung, Fertigung, Montage
Referenzen / Galerie
- Eigene Projektfotos, nach Raum oder Leistung sortiert
- Kurze Beschreibung je Projekt
- Bildbeschreibungen (Alt-Texte)
Über uns / Werkstatt
- Meister bzw. Befähigung, Team, Lehrlingsausbildung
- Fotos der Werkstatt
Anfrage & Kontakt
- Formular mit Projektart, Maßen, Wunschzeitraum, Foto- oder Plan-Upload
- Telefon klickbar, Öffnungszeiten der Werkstatt
- Datenschutzhinweis
Impressum & Datenschutz
- Gewerbe Tischler, Kammer, Aufsichtsbehörde, Verweis auf GewO
- Datenschutzerklärung
So sieht eine Tischler-Website in echt aus
Klick dich durch Tischlerei Holzer, eine Demo-Website für einen erfundenen Betrieb mit allem, was oben steht.
- Konfigurator mit Richtpreis
- Vorher/Nachher-Regler
- Galerie mit Filter
Pflichtangaben für Tischler
„Tischler (§ 94 Z 71 GewO 1994: Tischler; Modellbauer; Bootsbauer; Binder; Drechsler; Bildhauer (verbundenes Handwerk))“ ist ein reglementiertes Gewerbe. Zuständig in der Wirtschaftskammer: Landesinnung der Tischler und Holzgestalter der WKO Steiermark (Sparte Gewerbe und Handwerk). Zusätzlich zu den allgemeinen Impressum-Angaben gehören auf deine Website:
- Kammerzugehörigkeit: Wirtschaftskammer Steiermark, Landesinnung der Tischler und Holzgestalter
- Berufsbezeichnung: Tischler (Gewerbe), verliehen in Österreich
- Verweis auf berufsrechtliche Vorschriften: Gewerbeordnung (GewO), abrufbar unter www.ris.bka.gv.at
- Aufsichtsbehörde: zuständige Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat am Standort)
- UID-Nummer, sofern vorhanden; Firmenbuchnummer und -gericht, sofern eingetragen
Was sonst noch ins Impressum muss, hängt von deiner Rechtsform ab: Impressum für Einzelunternehmen (EPU) und e.U., Impressum für die GmbH, Offenlegung nach § 25 MedienG und Impressum nach § 24 MedienG.
Kontaktformular und Anfragen: Gilt das Barrierefreiheitsgesetz?
Die meisten Tischler-Websites zeigen Referenzen und haben ein Anfrageformular. Laut WKO gilt das BaFG für reine Infoseiten ohne Bestell- oder Buchungsmöglichkeit nicht; ob ein Kontaktformular allein reicht, ist strittig. Verkaufst du Möbel oder Gutscheine online an Private, ist das eine Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr. Davon bist du als Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. Euro Umsatz oder Bilanzsumme) laut Sozialministeriumservice ausgenommen.
Typische Fehler auf Tischler-Websites
- Deine Galerie besteht aus Hunderten unsortierten Fotos in voller Auflösung. Die Seite lädt am Handy ewig.
- Du zeigst Möbel aus Herstellerkatalogen oder Stockfotos statt eigener Arbeiten.
- Das Anfrageformular hat kein Feld für Maße, Pläne oder Fotos. Du musst für jede Anfrage nachfragen.
- Im Impressum fehlen Berufsbezeichnung, Kammer oder Aufsichtsbehörde.
- Du gibst kein Einsatzgebiet an. Anfragen kommen aus Gegenden, in die du gar nicht montierst.
- Lehrstellen und Jobs stehen nur auf Social Media, nicht auf der eigenen Website.
- Bilder haben keine Bildbeschreibungen, Texte stecken nur in Grafiken.
So macht's Weblux
Weblux baut Websites für Betriebe in Österreich und verkauft nur an Unternehmen. Den ersten Entwurf siehst du in wenigen Minuten, live bist du in unter 7 Tagen. Auftritt kostet €290 Setup und €29 im Monat. Kundenmagnet kostet €490 und €49 im Monat, mit Online-Terminbuchung oder Blog. Kundenmaschine kostet €590 und €59 im Monat, mit Terminbuchung und Blog. Alle Preise netto, zzgl. USt. Du kannst monatlich kündigen.
Preise netto, zzgl. USt. Ich arbeite ausschließlich für Unternehmen.
Häufige Fragen
Ist Tischler ein reglementiertes Gewerbe?
Ja. Laut § 94 Z 71 der Gewerbeordnung ist Tischler ein reglementiertes Gewerbe, gemeinsam mit Modellbauer, Bootsbauer, Binder, Drechsler und Bildhauer als verbundenes Handwerk. Du brauchst also einen Befähigungsnachweis. Im Impressum deiner Website gibst du deshalb die Berufsbezeichnung, den Staat der Verleihung und einen Verweis auf die Gewerbeordnung an.
Welche Innung gehört ins Impressum?
In der Steiermark ist das die Landesinnung der Tischler und Holzgestalter der WKO Steiermark, in der Sparte Gewerbe und Handwerk. Laut WKO verlangt das E-Commerce-Gesetz die Angabe der Kammer, der du angehörst. Du schreibst also Wirtschaftskammer Steiermark und am besten die Landesinnung dazu. Als Aufsichtsbehörde nennst du die Gewerbebehörde, also BH oder Magistrat.
Ich will Gutscheine oder Möbel online verkaufen. Muss die Website dann barrierefrei sein?
Verkauf an Private über die Website ist laut WKO eine Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr und fällt grundsätzlich unter das Barrierefreiheitsgesetz, das seit 28. Juni 2025 gilt. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind aber ausgenommen. Das sind Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Verkaufst du nur an Firmen, gilt das Gesetz nicht.
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Unverbindlich, kein Termin nötig. Du schickst mir ein paar Infos, ich baue dir den ersten Entwurf.
Jetzt unverbindlich anfragenQuellen
- RIS – GewO 1994 § 94 (reglementierte Gewerbe) (abgerufen am 3. Oktober 2026)
- WKO Steiermark – Landesinnung der Tischler und Holzgestalter (abgerufen am 3. Oktober 2026)
- WKO – Landesinnungen der Tischler und Holzgestalter (Bundesinnung) (abgerufen am 3. Oktober 2026)
- WKO – Informationspflichten nach dem E-Commerce-Gesetz (abgerufen am 3. Oktober 2026)
- WKO Vorarlberg – Website-Impressum: Häufig fehlt die Berufsbezeichnung (abgerufen am 3. Oktober 2026)
- WKO – Barrierefreiheitsgesetz im E-Commerce (FAQ) (abgerufen am 3. Oktober 2026)
- Sozialministeriumservice – Allgemeine Informationen zum Barrierefreiheitsgesetz (abgerufen am 3. Oktober 2026)
Zuletzt geprüft am 3. Oktober 2026.
